Das Arbeitssicherheitsgesetz fordert die sicherheitstechnische Betreuung durch Fachkräfte für Arbeitssicherheit. Durch unsere Betreuung erfüllen Sie alle gesetzlichen und berufsgenossenschaftlichen Vorschriften gemäß dem Arbeitssicherheitsgesetz und der DGUV Vorschrift 2.
Mit unserem Team von Fachkräften für Arbeitssicherheit und Ingenieuren unterstützen und beraten wir Sie umfassend gemäß den gesetzlichen Richtlinien. Wir bieten Ihnen folgende Leistungen an:
Zu Beginn steht immer eine ausführliche Aufnahme des Ist-Zustandes und dessen Analyse. Hierzu führen wir eine Begehung der Arbeitsstätte und Gespräche mit dem Unternehmer sowie mit den Mitarbeitern durch.
Nach erfolgten Ist-Zustand und dessen Analyse, entwickeln wir ein Konzept zur Integration oder Optimierung des Arbeitsschutzes in die betriebliche Organisation. Qualifizierte Mitarbeiter Ihres Betriebes (z. B. Sicherheitsingenieure, Arbeitsschutzbeauftrager) führen dieses in Ihr Unternehmen ein oder Sie beauftragen einen Fachmann von uns.
Sie haben den Arbeits- und Gesundheitschutz in Ihr Unternehmen eingeführt und benötigen in Teilbereichen noch Unterstützung? Als externer Berater, bieten wir Ihnen die Möglichkeit von neutralen Analysen von Arbeitsabläufen sowie die Beurteilung von Gefahrenstellen.
Nach erfolgter Analyse erhalten Sie Lösungsvorschläge, welche Maßnahmen gegebenenfalls zu erfolgen haben.