Gemäß dem DGUV-Grundsatz 308-003 müssen Hebebühnen mindestens einmal jährlich überprüft werden. Hierzu zählen:
- Hebebühnen, Hebeeinrichtungen mit geführtem Lastaufnahmemittel, auch wenn die Führung nur durch die Tragkonstruktion erfolgt
- Hubarbeitsbühnen, Hebebühnen, die als Lastaufnahmemittel eine Arbeitsbühne zur Durchführung von Montage-, Instandhaltungs- oder ähnlichen Arbeiten an
Teilen der Umgebung haben
- Hubladebühnen, Hebebühnen, die mit einem Fahrzeug verbunden sind und zu dessen Be- und Entladung dienen
- Kippbühnen, Hebebühnen zum einseitigen Anheben von Lasten
- Fahrzeug-Hebebühnen Hebebühnen zum Anheben von Fahrzeugen