Welche Hebebühnen werden überprüft?

Gemäß dem DGUV-Grundsatz 308-003 müssen Hebebühnen mindestens einmal jährlich überprüft werden. Hierzu zählen:

  • Hebebühnen, Hebeeinrichtungen mit geführtem Lastaufnahmemittel, auch wenn die Führung nur durch die Tragkonstruktion erfolgt
  • Hubarbeitsbühnen, Hebebühnen, die als Lastaufnahmemittel eine Arbeitsbühne zur Durchführung von Montage-, Instandhaltungs- oder ähnlichen Arbeiten an Teilen der Umgebung haben
  • Hubladebühnen, Hebebühnen, die mit einem Fahrzeug verbunden sind und zu dessen Be- und Entladung dienen
  • Kippbühnen, Hebebühnen zum einseitigen Anheben von Lasten
  • Fahrzeug-Hebebühnen Hebebühnen zum Anheben von Fahrzeugen

Unser Service:

  • Prüfung gemäß DGUV-Grundsatz 308-002
  • Kennzeichnung durch Prüfplakette
  • Gerichtsfeste Dokumentation
  • Gefährdungsbeurteilung gem. TRBS 1111
  • Allgemeine Beratung
Druckversion | Sitemap
ÜDAS Hagebölling GmbH l Überörtlicher Dienst für Arbeitssicherheit
Bruktererweg 1 l 58509 Lüdenscheid l Telefon: 02351 / 94 44 31

Impressum/Datenschutz