Welche Tore müssen überprüft werden?

Gemäß der Arbeitsstättenrichtlinie müssen kraftbetätigte Fenster, Türen und Tore vor der ersten Inbetriebnahme und mindestens einmal jährlich auf ihren sicheren Zustand überprüft werden.

Hierzu zählen:

  • Rolltore
  • Sektionsaltore
  • Schnelllauftore
  • Elektrische Türen
  • Drehtüren

Unser Service:

  • Prüfung gemäß Arbeitsstättenrichtlinie (ASR) A1.6/7
  • Kennzeichnung durch Prüfplakette
  • Gerichtsfeste Dokumentation
  • Gefährdungsbeurteilung gem. TRBS 1111
  • Allgemeine Beratung
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ÜDAS Hagebölling GmbH l Überörtlicher Dienst für Arbeitssicherheit
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