Grundbetreuung ohne Vorgabe fester Einsatzzeit für BA* oder FaSi*.
Wiederholung der Grundbetreuung je nach Betreuungsgruppe (I, II oder III)
Ergänzende Betreuung im Bedarfsfall.
Die Gesamtbetreuung besteht aus Teilen der Grundbetreuung und einem betriebsspezifischen Teil.
Die Grundbetreuung sieht eine Einsatzzeitvorgabe des BA* und der FaSi* vor. Die Anteile können individuell je nach Betrieb sein, wobei jeder Teil mindestens 20% betragen muss.
Für die Grundbetreuung gibt es Zeitvorgaben:
Es gibt drei Betreuungsgruppen, die jeder Betrieb zugeordnet wird. Danach richtet sich auch der Umfang der Grundbetreuung. Das Unternehmen wird auf Grundlage seiner Betriebsart ach dem in Deutschland geltenden WZ-Kode (Klassifikation der Wirtschaftszweige für statistische Zwecke) eingestuft. Dieses richtet sich nach den Gefahrenpotenzialen.
Es gibt folgende Einsatzzeiten, die sich nach der Gefährdung richten:
Gruppe I (hohe Gefährdung): 2,5 Stunden
Gruppe II (mittlere Gefährdung): 1,5 Stunden
Gruppe III (geringe Gefährdung): 0,5 Stunden
Die Stunden gelten pro Jahr und Beschäftigtem.
Eine vollständige Liste aller Betriebsarten führt die DGUV (www.dguv.de)
Aufgabengruppen der Grundbetreuung:
Betriebsspezifischer Teil der Betreuung:
Die Teile der Grundbetreuung der betriebsspezifischen Betreuung sind ergänzend. Die betriebsspezifische Betreuung richtet sich nach den Erfordernissen des jeweiligen Betriebes, wie zum Beispiel Art und Größe. Sie richtet sich immer von der nach den betrieblichen Gefährdungen, Situationen und Anlässen. Sie ergänzen die Grundbetreuung entweder dauerhaft oder sie können bei Bedarf auch zeitlich begrenzt sein.
Bereiche der betriebsspezifischen Betreuung:
* BA = Betriebsarzt (m/w) l FaSi= Fachkraft für Arbeitssicherheit (m/w)