Regelbetreuung:

Regelbetreuung bis zu 10 Beschäftigten:

Grundbetreuung ohne Vorgabe fester Einsatzzeit für BA* oder FaSi*.

Wiederholung der Grundbetreuung je nach Betreuungsgruppe (I, II oder III)

Ergänzende Betreuung im Bedarfsfall.

Regelbetreuung mit mehr als 10 Beschäftigten:

Die Gesamtbetreuung besteht aus Teilen der Grundbetreuung und einem betriebsspezifischen Teil.

 

Die Grundbetreuung sieht eine Einsatzzeitvorgabe des BA* und der FaSi* vor. Die Anteile können individuell je nach Betrieb sein, wobei jeder Teil mindestens 20% betragen muss.

 

Für die Grundbetreuung gibt es Zeitvorgaben:

Es gibt drei Betreuungsgruppen, die jeder Betrieb zugeordnet wird. Danach richtet sich auch der Umfang der Grundbetreuung. Das Unternehmen wird auf Grundlage seiner Betriebsart ach dem in Deutschland geltenden WZ-Kode (Klassifikation der Wirtschaftszweige für statistische Zwecke) eingestuft. Dieses richtet sich nach den Gefahrenpotenzialen.

Es gibt folgende Einsatzzeiten, die sich nach der Gefährdung richten: 

Gruppe   I (hohe Gefährdung): 2,5 Stunden 

Gruppe  II (mittlere Gefährdung): 1,5 Stunden

Gruppe III (geringe Gefährdung): 0,5 Stunden

Die Stunden gelten pro Jahr und Beschäftigtem.

Eine vollständige Liste aller Betriebsarten führt die DGUV (www.dguv.de)

 

Aufgabengruppen der Grundbetreuung:

  • Gefährdungsbeurteilung bzw. Beurteilung der Arbeitsbedingungen)
  • Arbeitsgestaltung
  • Organisation des Arbeitsschutzes
  • Untersuchungen von Betriebs- und Arbeitsunfällen
  • Allgemeine Arbeitsschutzberatung von Arbeitgebern und Führungskräften, Beschäftigten sowie betrieblichen Interessenvertretungen
  • Erstellung von Dokumentationen
  • Erfüllung von Meldepflichten
  • Mitwirkung in betrieblichen Arbeitsschutzbesprechungen
  • Selbstorganisation

 

Betriebsspezifischer Teil der Betreuung:

Die Teile der Grundbetreuung der betriebsspezifischen Betreuung sind ergänzend. Die betriebsspezifische Betreuung richtet sich nach den Erfordernissen des jeweiligen Betriebes, wie zum Beispiel Art und Größe. Sie richtet sich immer von der nach den  betrieblichen Gefährdungen, Situationen und Anlässen. Sie ergänzen die Grundbetreuung entweder dauerhaft oder sie können bei Bedarf auch zeitlich begrenzt sein.

 

Bereiche der betriebsspezifischen Betreuung:

  • Überprüfung der betriebsspezifischen Unfall- und Gesundheitsgefahren sowie  der menschengerechten Arbeitsgestaltung (in der Regel dauerhaft)
  • Prüfung bei betrieblichen Veränderungen von Arbeitsbedingungen (in der Regel temporär)
  • Prüfung bei externen Entwicklungen mit Einfluss auf die betriebliche Situation (in der Regel temporär)
  • Einführung von betriebliche Aktionen, Programmen und Maßnahmen (in der Regel temporär)

 

* BA = Betriebsarzt (m/w)   l   FaSi= Fachkraft für Arbeitssicherheit (m/w)

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