SiGeKo- und Baukoordinator

Wann wird ein Sicherheits- und Gesundheits-koordinator sowie ein Baukoordinator benötigt?

Wann ein Sicherheits- und Gesundheitskoordinator (SiGeKo) eingesetzt werden muss, ist in der Baustellenverordnung (BaustellV) geregelt.

 

Sie gilt sobald der Gesamtarbeitsumfang mehr als 500 Mannarbeitstage beträgt. Es besteht eine Meldepflicht an die zuständige Behörde, wenn auf einer Baustelle durchschnittlich fünf Arbeitskräfte 100 Arbeitstage auf der Baustelle sind. Bei einem Bauvolumen ab 300.000  Euro wird diese Voraussetzung immer erfüllt sein, allerdings kann bei arbeitsintensiven Baustellen diese Grenze auch deutlich niedriger liegen.

 

Ebenfalls wird ein SiGeKo benötigt, wenn mehrere Unternehmen gleichzeitig eingesetzt werden und / oder „gefährliche Arbeiten“ ausgeführt werden. Allerdings legt die Rechtsprechung den Begriff weit aus. Hier wird die Auffassung vertreten, dass Arbeiten in Höhe von mehr als sieben Metern über dem Erdboden (außerhalb des Gebäudes) gefährlich sind.

Unser Service:

  • Übermittlung der Vorankündigung
  • Bewertung und Analyse von Gesundheits- und Sicherheitsrisiken in allen Vor- und Bauphasen
  • Erstellung  und Fortschreibungen von Sicherheits- und Gesundheitsschutzplänen (SiGe-Plan)
  • Baustellendokumentation
  • Terminplanung  für parallel genutzte sicherheitstechnische Einrichtungen
  • Laufende Baustellenkontrollen zur Einhaltung des SiGe-Plans
  • Koordination aller  Maßnahmen nach § 4 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG)
  • Sicherheitsbegehungen
  • Dokumentation sicherheitsrelevanter Mängel
  • Kommunikation mit zuständigen Behörden
  • Beratung zu allgemeinen Fragen des SiGeKo und SiGe-Plans
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ÜDAS Hagebölling GmbH l Überörtlicher Dienst für Arbeitssicherheit
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