Welche elektrischen Anlagen und Betriebsmittel müssen geprüft werden?

Gemäß dem §2 (1) der DGUV V3 sind "elektrische Betriebsmittel im Sinne der Unfallverhütungsvorschrift alle Gegenstände, die als ganzes oder in einzelnen Teilen dem Anwenden elektrischer Energie (z.B. Gegenstände zum Erzeugen, Fortleiten, Verteilen, Speichern, Messen, Umsetzen und Verbrauchen) oder dem Übertragen, Verteilen und Verarbeiten von Informationen (z.B. Gegenstände der Fernmelde- und Informationstechnik) dienen."

Was muss geprüft werden?

Man unterscheidet zwischen ortsfesten und orstveränderlichen elektrischen Anlagen.

 

Unter ortsfest versteht man zum Beispiel:

  • Klimaanlagen
  • Lüftungsanlagen
  • Herde

Zu ortsveränderliche elektrischen Anlagen zählen zum Beispiel:

  • Staubsauger
  • Wasserkocher
  • Kopiergeräte
  • Drucker
  • Computer
  • Verlängerungskabel
  • etc.

 

Unser Service:

  • Durchführung der gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen
  • Kennzeichnung durch Prüfplakette
  • Gerichtsfeste Dokumentation
  • Messung gemäß DIN VDE 0105 Teil 100
  • Gefährdungsbeurteilung gem. TRBS 1111
  • Allgemeine Beratung
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