Brandschutzbeauftragter

Die Pflicht einen Brandschutzbeauftragten zu stellen richtet sich nach Art und Größe des Gewerbes bzw. des Gebäudes, wie z. B. Sonderreglungen aus der Verkaufsstättenverordnung oder der Industriebaurichtlinie. Ebenfalls wird bei Um- und Neubauten von Verwaltungsgebäuden und Produktionsstätten ein Brandschutzbeauftragter im Brandschutzkonzept verlangt. Oftmals sehen auch Versicherer einen Brandschutzbeauftragten vor.

Unser Service:

  • Brandschutzbegehungen

  • Erstellung von Brandschutzordnungen

  • Ausbildung von Mitarbeitern zu Brandschutz unterwiesenen Personen, Evakuierungshelfern und Brandschutzhelfern

  • Betreuung von Brandschutzeinrichtungen

  • Überwachung der erforderlichen Prüftermine

  • Überwachung der vorgesehenen von Flucht- und Rettungswegen

  • Ermitteln von Gefahrenstellen

  • Optimierung und Beratung von Arbeitsprozessen mit Gefahrenstoffen

  • Zusammenarbeit mit Feuerwehren, Behörden und den Versicherern

  • Untersuchung bei Arbeitsunfällen
  • Allgemeine Beratung bei Fragen zum Brandschutz
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