Die Pflicht einen Brandschutzbeauftragten zu stellen richtet sich nach Art und Größe des Gewerbes bzw. des Gebäudes, wie z. B. Sonderreglungen aus der Verkaufsstättenverordnung oder der Industriebaurichtlinie. Ebenfalls wird bei Um- und Neubauten von Verwaltungsgebäuden und Produktionsstätten ein Brandschutzbeauftragter im Brandschutzkonzept verlangt. Oftmals sehen auch Versicherer einen Brandschutzbeauftragten vor.
Brandschutzbegehungen
Erstellung von Brandschutzordnungen
Ausbildung von Mitarbeitern zu Brandschutz unterwiesenen Personen, Evakuierungshelfern und Brandschutzhelfern
Betreuung von Brandschutzeinrichtungen
Überwachung der erforderlichen Prüftermine
Überwachung der vorgesehenen von Flucht- und Rettungswegen
Ermitteln von Gefahrenstellen
Optimierung und Beratung von Arbeitsprozessen mit Gefahrenstoffen
Zusammenarbeit mit Feuerwehren, Behörden und den Versicherern