Betreiber von Lasern der Klasse 3R, 3B und 4 benötigen einen Laserschutzbeauftragten. Dieser ist vor Inbetriebnahme der Laser schriftlich zu bestellen. Hier ist die "Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch künstliche optische Strahlung", kurz OStrV §5, gültig.