Der Arbeitsschutz und die damit verbundene Gefahrenabwehr liegt im Interesse jeden Arbeitgebers. Zum Schutze Aller schreiben Gesetze von Beauftragten vor, die Gefahren und Umweltauswirkungen vermeiden bzw. minimieren sollen.
Wir beraten unseren Kunden bei der Feststellung, welche Beauftragte für den Betrieb erforderlich sind. Ebenso helfen wir bei der Entscheidung, welche Form der Unterstützung für den Betrieb am wirtschaftlichsten ist. Sie kann komplett durch uns übernommen werden oder wir können Sie bei der Durchführung unterstützen.
Der Arbeitgeber ist verpflichtet alle gesetzlichen Vorschriften und Auflagen einzuhalten. Folgende Aufgaben sind zur Bestellung des Beauftragten zu erfüllen:
Unsere Beauftragten sind auf der Grundlage der gültigen Vorschriften aus- und weitergebildet und erfüllen alle gesetzlichen Vorgaben. Wir bieten folgende Beauftragte an: