Wozu dienen Beauftragte?

Der Arbeitsschutz und die damit verbundene Gefahrenabwehr liegt im Interesse jeden Arbeitgebers. Zum Schutze Aller schreiben Gesetze von Beauftragten vor, die Gefahren und Umweltauswirkungen vermeiden bzw. minimieren sollen.

 

Wir beraten unseren Kunden bei der Feststellung, welche Beauftragte für den Betrieb erforderlich sind. Ebenso helfen wir bei der Entscheidung, welche Form der Unterstützung für den Betrieb am wirtschaftlichsten ist. Sie kann komplett durch uns übernommen werden oder wir können Sie bei der Durchführung unterstützen.

Welche Pflichten hat der Arbeitgeber?

Der Arbeitgeber ist verpflichtet alle gesetzlichen Vorschriften und Auflagen einzuhalten. Folgende Aufgaben sind zur Bestellung des Beauftragten zu erfüllen:

  • Schriftliche Bestellung des Beauftragten
  • Anzeige der Bestellung bei der zuständigen Behörde
  • Unterrichtung des Betriebs- bzw. Personalrat von der
  • Verfügungsstellung von allen notwendigen personellen, finanziellen und technischen Hilfsmitteln
  • Unterstützung bei der Wahrnehmung der Aufgaben
  • Dem Beauftragten dürfen durch die Funktion keine Nachteile entstehen (Benachteiligungs- und Kündigungsverbot)

Welche Leistungen bietet ÜDAS Hagebölling an ?

Unsere Beauftragten sind auf der Grundlage der gültigen Vorschriften aus- und weitergebildet und erfüllen alle gesetzlichen Vorgaben. Wir bieten folgende Beauftragte an:

 

  • Brandschutzbeauftragter
  • Gefahrgutbeauftragter
  • Laserschutzbeauftragter
  • CE-Koordinator
  • SiGeKo / Baukoordinator
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ÜDAS Hagebölling GmbH l Überörtlicher Dienst für Arbeitssicherheit
Bruktererweg 1 l 58509 Lüdenscheid l Telefon: 02351 / 94 44 31

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